„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, … Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten“. So zu lesen im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Glück gehabt, könnte man denken.
Man erinnere sich, mit welchem Sammelsurium von Lügen und Intrigen, glaubt man dem UN-Sonderberichterstatter für Folter, die spektakulären Enthüllungen von Wikileaks-Sprecher Julian Assange über Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan von Ländern der „freien Welt“ mit der erbarmungslosen Zerstörung seines Lebens geahndet wurden. Auch Whistleblower Edward Snowdon sollte für seinen „Verrat“ der weltweiten Spionagepraktiken der CIA, wäre es nach Donald Trump gegangen, dafür mit dem Leben bezahlen. Viel hätte sich somit also nicht geändert seit den Zeiten des großen Napoleon, der sich zu Beginn des 19. [...]